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Informationen

Wissenswertes rund um das Thema Unfall,
Schaden und Gutachten

Unfall - was nun?

Was tun, im Falle eines Unfalls
Bei einem Unfall beachten Sie bitte folgende Punkte:
Wichtig ist, dass Sie die Schadensregulierung nicht der Versicherung des Unfallgegners überlassen! Mit uns können Sie sich auf eine schnelle und professionelle Schadensregulierung bei einem Unfallschaden verlassen!

Fragen und Antworten

Wir haben für Sie die passende Antwort

Es ist grundsätzlich ratsam die Polizei bei einem Verkehrsunfall mit einzubeziehen. Die Polizei protokolliert den Unfallhergang und nimmt die Daten des Unfallgegners auf. Damit haben Sie etwas in der Hand falls es zur Gerichtlichen Streitereien kommt.

Als Geschädigter in einem Unfallschaden haben Sie immer das Recht, einen Gutachter zu beauftragten. Der Gutachter wird von der gegnerischen Haftpflichtversicherung bezahlt.
Voraussetzung ist, dass Sie nicht schuld sind.
Zur Einschätzung der Situation können Sie uns gerne unverbindlich und kostenlos für ein Beratungsgespräch kontaktieren.

Als geschädigter dürfen Sie selbst entscheiden, wer Ihr Fahrzeug begutachtet. Lassen Sie sich keinen Gutachter von der gegnerischen Versicherung empfehlen. Diese arbeiten immer im Interesse der Versicherung.

Wenn Sie sich auf einen Kostenvoranschlag Ihrer Werkstatt verlassen, kann das eine unschöne Überraschung mit sich bringen. Ein Kostenvoranschlag hat später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aus­sage zur Wert­minderung. Erst der Kfz-Sach­verständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeidlich leichten Blech­schaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparatur­kosten minimal sein. Auf jeden Fall fährt der Geschädigte bei Ein­schaltung eines kompetenten un­abhängigen Sach­­verständigen auf Nummer sicher.

Im Großraum Göppingen kommen wir gerne zu Ihnen und begutachten den Schaden vor Ort. Wir sind für Sie per Email rund um die Uhr erreichbar.

In dem Fall Sie sind vertraglich verpflichtet, den Leasinggeber über eingetretene Beschädigungen zu informieren. Der Leasinggeber bestimmt auch, ob repariert oder verkauft wird. Wurde das Auto nicht oder unzureichend repariert, kann das bei Rückgabe des Leasingfahrzeugs zu erheblichen Forderungen des Leasinggebers führen. Wir empfehlen deshalb unbedingt, Ihr Auto in einer Fachwerkstatt reparieren zu lassen.

Ist das Auto älter und stört der Schaden nicht, dann ist die fiktive Regulierung eine passende Lösung Bei der fiktiven Abrechnung, können Sie sich den Schaden ausbezahlen lassen. Die Schadenssumme wird bei der Fiktiven Abrechnung ohne Mehrwertsteuer ausbezahlt.
Nein, das müssen Sie nicht! Wählen Sie den Kfz-Gutachter, dem Sie Ihren Schaden anvertrauen möchten. Sie haben schließlich das Recht dazu. Bei Fragen sind wir jederzeit für Sie da.

Sie haben noch Fragen?
Wir sind jederzeit für Sie da! Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an. Gerne auch über WhatsApp

Schadensarten

Ein kleiner Überblick

Haftpflichtversicherung

Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass in jeder Autoversicherung auch eine Haftpflichtversicherung enthalten sein muss. Sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt sein, so können Sie mit einer Erstattung des Schadens rechnen. Wichtig zu wissen ist, dass die eigene Versicherung nicht für die Deckung der Schäden am eigenen Fahrzeug zuständig ist. Hierfür ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zuständig. Die Höhe der Erstattung soll laut Gesetz so gewählt sein, als sei der Schaden nicht eingetreten.

Haftpflichtschaden

Unter dem Begriff Haftpflichtschaden versteht man den Schaden, der einem Unfallbeteiligten entsteht. Im rechtlichen Sinne wir er als Geschädigter bezeichnet. Der Unfallverursacher ist nach §249 des Bundesgesetzbuches verpflichtet dem Geschädigten den gesamten Haftpflichtschaden zu ersetzen. Der Schaden kann ein Sachschaden, Personenschaden oder Vermögensschaden sein.

Teil- oder Volkaskoschaden

Schäden am eigenen Auto welche selbst verschuldet wurden oder durch Einfluss höherer Gewalt (Hagel, Wind, Diebstahl, Brand etc.) entstanden sind, können über die eigene, privat abgeschlossene Kaskoversicherung erstattet werden. Je nach Vertragsinhalt und individueller Vereinbarung sind die Ansprüche allerdings nur auf die nötige Reparatur und einfache Abschlepp- bzw. Bergungskosten beschränkt. Positionen wie z.B. der Nutzungsausfall, Betriebsmittel oder auch ein alternatives Fahrzeug während der Reparatur sind in der Regel nicht mit enthalten. (vgl. Haftpflichtschaden)

Totalschaden

Ein Totalschaden wird auch als Reparaturunwürdigkeit bezeichnet. Damit ist die betriebswirtschaftliche Sinnlosigkeit ein Fahrzeug mit einem Wiederbeschaffungswert von z.B. 5.000 Euro für 6.000 Euro reparieren zu lassen. Die Reparaturkosten sind demnach höher als der Wiederbeschaffungswert.

Bei einem unverschuldeten Totalschaden sind der sog. Wiederbeschaffungswert und der Restwert wichtige Wertgrößen. Die Versicherungen fordern die Erhebung eines Gutachtens durch einen KFZ- Sachverständigen. Sie haben ein Fahrzeug und vermuten einen Totalschaden? Melden Sie sich gerne bei uns und wir erstellen ein offizielles Gutachten.

Gut zu wissen: Sollte ein Neufahrzeug (Laufleistung unter 1000 Kilometer und einen Monat nach der Zulassung) in dessen Substanz und Erscheinung essenziell beschädigt werden, spricht man von einem sog. „unechten Totalschaden“. Formal ist der Geschädigte berechtigt auf Totalschadenbasis die Abrechnung einzureichen.

Vor-und Altschaden

Ein Vorschaden ist eine aus einem vorherigen Verkehrsunfall entstandene Beschädigung welche aber bereits repariert bzw. instand gesetzt wurde. an einem Fahrzeug. Dies grenzt den Vorschaden auch vom Altschaden ab. Der Altschaden ist eine Beschädigung welche noch vorhanden ist und nicht repariert wurde. Wichtig zu wissen: Im Falle der Geltendmachung eines Schadens bei der Versicherung ist es sehr hilfreich, die fachgerechte Reparatur von Vorschäden nachweisen zu können, z.B. in Form von Rechnungen oder Reparaturbestätigung. Ansonsten läuft man Gefahr, dass der gesamte Schadensersatzanspruch von der gegnerischen Versicherung abgelehnt wird. Ähnlich verhält es sich mit der Notwendigkeit, dass die Vorschäden im KFZ Gutachten entsprechend genannt werden. Falls nötig wird der Schaden in der Kalkulation Berücksichtigung finden.